Emissionscheck

Auf Wunsch begehen wir mit Ihnen gerne Ihre Produktionsstätte und bewerten diese vorerst augenscheinlich. Wir nehemen Emissionsquellen auf und erarbeiten für Sie Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Luftqualität.

Um genauere Erkenntnisse über luftgetragene Partikel oder Gase zu erhalten veranlassen wir, falls nötig oder gewünscht eine Emissionsmessung.

Wir bieten Ihnen kompetente Unterstützung in Sachen Luftmessung, Emissionsmessung, Grenzwertüberprüfung und bei Problemen mit Abluft.Die Messung und die Überwachung von Emissionen stellt das zentrale Instrument zur Kontrolle und Überwachung der Vorsorgeanforderungen der TA Luft dar.

Eine staatlich bekanntgegebene Messstelle nach § 26 BImSchG führt für Sie Messungen und Analysen in nahezu allen Bereichen (org./ anorg. Stoffe, Stäube und Staubinhaltsstoffe) durch.
  • Emissionsmessungen nach § 26 BImSchG
  • Messungen an Entfettungs- und Reinigungsanlagen nach 2. BImSchV
  • Abluftmessungen nach TA-Luft
  • Durchführung von Abnahmemessungen an Abluftreinigungsanlagen
  • Ermittlung der Überwachungsparameter für Anlagen nach BImSchG
  • Überprüfung von Betrieben mit Lösemitteln nach der 31. BImSchV

BImSchG: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
2. BImSchV: Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen
TA-Luft: Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
31. BImSchV: Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen